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Betäubungsmittelrecht
J. Patzak / W. Bohnen
Buch. XVI, 151 S. Kartoniert
Bestell-Nr.: 245
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Lebens- und praxisnah stellt der Patzak/Bohnen die gängigsten Drogen und Betäubungsmittel wie Cannabis (Haschisch/ Marihuana), Heroin, Kokain/Crack, Amphethamin/Methamphetamin, Ecstasy, LSD, Psilocybin und GHB („KO-Tropfen“) mit Fotos, Wirkungsweise, Preis und Nachweisbarkeit dar.
Der Patzak/Bohnen behandelt zunächst das materielle Betäubungsmittelrecht und setzt sich detailliert mit den Mengenbegriffen, den wichtigsten Tatbestandsvarianten sowie strafrechtlichen Konkurrenzfragen auseinander. Auch die medizinischen Wirkungen werden hier in den Blick genommen. Es folgen die Rechtsfolgen der BtMG-Tat (Strafzumessung) wobei der Patzak/Bohnen auf die Besonderheiten in den einzelnen Bundesländern eingeht. Auch das Thema Therapie statt Strafvollstreckung wird behandelt und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen bei BtMG-Delikten (inkl. Telefonüberwachung, NOEP/Verdeckter Ermittler; Durchsuchungsvarianten etc.) werden ausführlich dargestellt.
Tipps für die Verhandlung im Prozess sowie darüber hinaus gehende weitere prozessuale Hinweise ergänzen die Ausführungen zum Betäubungsmittelrecht. So ist die hohe Praxistauglichkeit des Patzak/Bohnen im Bereich des BtMG garantiert.
Ein umfangreicher Anhang ergänzt das Werk zum BtMG. Dank vieler Fotos, einem umfangreichen ABC des Drogenjargons und einem praktischen Stichwortverzeichnis ist der Patzak/Bohnen für den täglichen Gebrauch nicht nur in der Staatsanwaltschaft bestens geeignet.
Betäubungsmittelrecht in allen Einzelheiten
Um wichtige Themen erweitert:
Vorstellung der Droge »Spice«
Darstellung aktueller Entscheidungen zu Methamphetamin
Strafbarkeit von Eltern und Lehrern wenn sie den Konsum von BtM durch Kinder dulden bzw. nicht gegen den Konsum von BtM in Schulen einschreiten (mit Hinweis auf die schulrechtliche Seite)
Eintragung von BtM-Verurteilungen ins Bundeszentralregister und ins Führungszeugnis
Die Aufnahme von Praxis-Problemen (z.B. die Konkurrenzen bei bandenmäßigem Handeltreiben mit nicht geringen Mengen und der Einfuhr sowie die Abgrenzung Täterschaft/Teilnahme) rundet das Werk zum Betäubungsmittelrecht ab.
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