Betriebliche*r Suchtberater*in (Quest)

Die Fürsorgepflicht von Unternehmen gegenüber ihrer Belegschaft zum einen, als auch die durch die Folgen von Suchterkrankungen entstehenden Konsequenzen für den Betrieb (nachlassende Arbeitsqualität, Arbeitsunfälle, Ausfallzeiten ...) machen die betriebliche Suchthilfe zu einem unverzichtbaren Element der Personalentwicklung.

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Martina Steller

Martina Steller

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